Das Burgstädter Rathaus unterbreitet Händlern, die aufgrund der Coronapandemie ihre Waren nicht auf Weihnachtsmärkten anbieten können, ein ungewöhnliches Angebot. Die ausgewählten Händler oder Händlerinnen dürfen den gesamten Winter über auf dem Rathausvorplatz ihren Verkaufsstand öffnen. Bedingung dafür ist aber, dass die Betreiber für das Rathaus die für den Rathauszugang nötigen 3G-Regel-Kontro…

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